FAQ
Häufig gestellte Fragen
FAQs
WAS IST PAKAJO?
WAS IST DAS BESONDERE AN PAKAJO?
WIESO IST PAKAJO SO GÜNSTIG?
IST PAKAJO KOSTENLOS?
WIE KANN ICH MICH REGISTRIEREN?
IN WELCHE LÄNDER KANN ICH MIT PAKAJO VERSENDEN?
WIE LANGE DAUERT DER VERSAND MIT PAKAJO?
Du kannst ungefähr von den folgenden Laufzeiten ausgehen:
WARUM MUSS ICH BEI INTERNATIONALEN SENDUNGEN EINE TELEFONNUMMER UND E-MAIL-ADRESSE HINTERLEGEN?
WAS PASSIERT, WENN ICH MAßE ODER GEWICHT FALSCH EINGEGEBEN HABE?
WIE BERECHNE ICH DAS GURTMAß?
Das Gurtmaß ergibt sich wie folgt:
(Höhe + Breite) x 2 + Länge = Gurtmaß
SIND MEINE KUNDENDATEN SICHER?
WELCHE ZAHLUNGSOPTIONEN WERDEN AKZEPTIERT?
Die Rechnungsstellung erfolgt alle 10 Tage. Für die Sendungen, die innerhalb dieses Zeitraums versendet hast, erhältst Du eine Sammelrechnung.
Wir bieten verschiedene Zahlungsoptionen an, um dir die größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Du kannst bequem per PayPal, Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen.
WAS IST EINE EORI-NUMMER UND WOFÜR BRAUCHE ICH SIE ÜBERHAUPT?
Die EORI-Nummer (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) benötigst Du als gültige Beteiligtenidentifikation für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Die EORI-Nummer kannst Du über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) (www.zollportal. de ) beantragen. Alternativ kann die EORI-Nummer auch mit dem Formular „Beteiligte-Stammdaten – EORINummer“ (Formular 0870a) bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement (GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement) beantragt werden. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=BCA6BD4D130F652F62AE
Weitere Informationen findest Du unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORINummer/ beantragung-einer-eori-nummer_node.html
WAS SIND PERSONENBEZOGENE BESCHRÄNKUNGEN?
Postsendungen bzw. Übermittlung von Daten/Software oder Ähnliches über das Internet in einen Nicht-EU-Staat dürfen nicht erfolgen, wenn der Empfänger (Person, Gruppe, Organisation oder Ähnliche) der Sendung/Übermittlung einer Einschränkung durch eine EU-Verordnung unterliegt. Das Verbot erstreckt sich auf alle an der Lieferung beteiligten Personen, Gruppen oder Organisationen. Daher ist es nicht ausreichend, lediglich zu prüfen, ob der Endempfänger der Lieferung von der jeweiligen Einschränkung betroffen ist, auch Zwischenempfänger oder Mittler sind dahingehend zu prüfen. Welche Empfänger sind betroffen? Die Europäische Union hat gegen bestimmte Personen, Gruppen oder Organisationen Maßnahmen beschlossen, die zum einen zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen und zum anderen den Wirtschaftsverkehr mit Personen einschränken sollen, die für die politische Lage in einem Embargoland verantwortlich gemacht werden bzw. dafür Verantwortung tragen. Die Personen, Gruppen oder Organisationen, gegen die sich die Beschränkungen richten, sind in der Regel in einem Anhang der betreffenden EU-Verordnung aufgeführt.
Die aktuelle Liste findet sich hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft- Bargeldverkehr/Warenausfuhr/Personen/Liste/liste_node.html
WAS IST EIGENTLICH EINE HANDELSRECHNUNG?
Sie stellt das Papier dar, auf dessen Grundlage der Zollwert der Waren angemeldet wird (Art. 145
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (IA)). Haben die Waren keinen Handelswert (z.B.
Güter, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind) oder handelt es sich bei dem Geschäft um
eine Schenkung oder dergleichen, ist eine sogenannte "Pro-forma-Rechnung" vorzulegen, aus der
der tatsächliche Wert der Ware hervorgeht. Diese Handelsrechnung muss in 3-facher Ausführung,
von einer Person unterzeichnet vorliegen.
WIE KANN ICH DEN KUNDENSUPPORT ERREICHEN?